Berufsbildung / Ausbildung / duale Ausbildung

Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen durch eine dazu befugte Einrichtung, beispielsweise eine staatliche Schule, eine Hochschule oder ein privates Unternehmen. Im Regelfall steht am Ende einer institutionellen Ausbildung eine Abschlussprüfung des Absolventen, der nach erfolgreicher Teilnahme ein Dokument erhält, das den positiven Abschluss der Ausbildung bescheinigt und seine erworbene Befähigung nachweist.

Ausbildung unterscheidet sich vom Begriff Bildung durch ihre Vollendung und Zweckbestimmtheit.

Die Berufsausbildung verfolgt praktische Absichten.

Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen (Staatliches Berufliches Schulzentrum Freising) diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetz. Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden

Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung. Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule, und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus. Die Person in der dualen Ausbildung wird als Auszubildende oder Auszubildender oder veraltet als Lehrling bezeichnet.

Ausbildung und duales Studium am Landratsamt Freising

Ausbildung im Landratsamt Freising

Duales Studium am Landratsamt Freising