Kindertagesbetreuung

Hier sind alle Infos gebündelt, die Ihnen die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege so leicht wie möglich machen sollen.

 

Welche Betreuung passt zu Ihnen?

Kita, Tagespflege oder Spielgruppe? Hier erklären wir die unterschiedlichen Betreuungsformen.

Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Für die Betreuung Ihres Kindes können Sie zwischen folgenden Angebotsformen wählen:

 

Betreute Spielgruppe (0-3)

Betreute Spielgruppen richten sich an Kinder bis zum Alter von drei Jahren. Der Umfang der Betreuung liegt zwischen 10 und 15 Stunden in der Woche. Die Gruppengröße beträgt in der Regel 10 Kinder. Die Kinder werden durch eine pädagogische Fachkraft (z.B. Erzieherin) und eine weitere geeignete Person betreut.

 

Krippe (0-3)

In Krippen werden Kinder zwischen 0 und 3 Jahren betreut. Der Betreuungsumfang beträgt mindestens 15 Stunden in der Woche. Die Gruppen bestehen aus 10 Kindern. In der Hauptbetreuungszeit werden die Kinder einer Gruppe von 2 Fachkräften betreut.

 

Kindertagespflege (0-3)

Auf selbstständiger Basis betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause oder in anderen geeigneten Räumen. Tagespflegepersonen müssen ihre Qualifikation nachweisen und erhalten nach Prüfung ihrer Eignung eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Kinder, Jugend und Familie.

 

Kindertagesstätte (0-6)

Kindertagesstätten betreuen Kinder im Alter vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr. Auch bei diesem Betreuungsangebot werden die Kinder von Fachkräften betreut. Die Gruppengröße kann je nach Betreuungszeit und Altersmischung der betreuten Kinder zwischen 15 und 25 Kinder betragen.

In Ganztagsgruppen und in Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten erhalten die Kinder in der Regel ein warmes Mittagessen. Die Kosten für dieses Essen sind nicht in den Beiträgen enthalten. Je nach wirtschaftlicher Situation der Eltern kann ein Zuschuss für die Essenskosten beantragt werden.

 

Kindergarten (3-6)

Die Betreuung in Kindergärten ist auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ausgerichtet. Auch hier sind pro Gruppe mindestens zwei pädagogische Fachkräfte und ggf. weitere Mitarbeiter/innen für die Kinder zuständig. Je nach Betreuungszeit werden Kinder von drei bis sechs Jahren in Gruppen von 20 bis 25 Kindern betreut.

 

Hort

Der Hort ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung. Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zum Alter von 14 Jahren.

 

Haus für Kinder

Haus für Kinder ist eine Kindertagesstätte, in der Kinder von 0 bis 12 Jahren betreut werden können. Die Beschränkung einer Einrichtung auf eine Altersgruppe wie Krippe (0–3 Jahre), Kindergarten (3–6 Jahre) oder Hort (6–12 Jahre) wird dabei teilweise aufgehoben. Das Haus für Kinder ist eine Erweiterung der Kooperationseinrichtungen, in denen Krippen- und Kindergartenkinder betreut werden. In einem Haus für Kinder durchlaufen die Kinder in der Regel drei verschiedene Gruppen. Nach der Krippe folgt der Kindergarten und nach dem Schuleintritt kann der Hort besucht werden.“

 

Netz für Kinder

Im „Netz für Kinder" können Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren gemeinsam betreut werden. Eine Gruppe umfasst mindestens 12, maximal 15 Plätze. Vorausgesetzt wird, dass mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige und Kindergartenkinder oder Kindergarten- und Schulkinder) in einer Gruppe vertreten sind.“

Träger für Kindertagessstätten

Die Kindertagesstätten in Deutschland werden von dem jeweiligen Träger unterhalten. Der Träger von einer Kindertagesstätte ist verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Er sorgt für Räume und finanzielle Mittel und ist Arbeitgeber der Kita-MitarbeiterInnen. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht – so legt er z.B. die pädagogische Ausrichtung seiner Betreuungseinrichtungen fest. Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen (kommunalen) und freien Trägern unterschieden.

Öffentliche Träger: Als Träger öffentlicher Belange werden Behörden, Verbände oder gemeinnützige Vereine bezeichnet, die öffentliche Sachbereiche verwalten. Sie tragen die Verantwortung über die wirtschaftliche und rechtliche Aufsicht der Kinderbetreuungseinrichtung. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Träger in Bezug auf bestimmte Vorhaben – sofern ihr Aufgabenbereich durch die Planung der Gemeinden berührt wird – angehört und einbezogen werden müssen.

Freie Träger: Neben den öffentlichen Trägern gibt es auch freie Träger in der Kindertagesbetreuung. Freie Träger finanzieren sich zu Teilen aus öffentlicher Hand, Sponsoren, Spenden, Fördervereinen, Mitgliederbeiträgen, etc. Die freien Träger unterscheiden sich in Hinsicht auf ihre Ziele und Konzepte. Eltern sollten sich informieren, welcher Träger eines Kindergartens für sie und ihr Kind der passende ist. Bekannte freie Träger (bundesweit) sind u.a.:

 

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Dachverband vieler kleiner Träger
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Diakonie
  • Caritas
  • pro familia
  • SOS-Kinderdörfer
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
  • Internationaler Bund – Freier Träger der Bildungs-, Jugend-, und Sozialarbeit e.V.
  • Elterninitiativen
  • privatwirtschaftliche Träger

 

Quelle:

https://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung/traeger/