Ausarbeitung: Die Antoniuskapelle in Neufahrn und das ehemalige Dorf Franzheim
- GG. Art. 14 Abs. 3
- Münchner Flughafen
- Enteignung
Von einem Tag auf den anderen war sie plötzlich genau da, wo die Start- und Landebahn des Münchner Flughafens entstehen sollte: eine kleine Kapelle aus Stahlbeton, in der sich das Abbild des Heiligen Antonius findet. Aus Protest gegen den Flughafen hatte der Neufahrner Fridolin Lang die Kapelle über Nacht errichtet. Der Statiker hatte gut geplant: Die Kapelle war klein genug, dass keine Genehmigung für den Bau eingeholt werden musste. Otto Steinberger, Pfarrer und ebenfalls gebürtiger Neufahrner, weihte die Kapelle kurz darauf. Um den Flughafen zu bauen, musste nun also ein geweihtes Kirchengebäude zerstört werden, eine Aktion, die sicher zu weiteren Protesten führen würde.
Für den Flughafen soll Platz geschaffen werden, viele Bürger und Bürgerinnen lehnen den Bau aber grundsätzlich ab. An der Antoniuskapelle formiert sich nun Widerstand. Sie wird zum Ort von Wallfahrten, aber auch von Protesten der Flughafengegner und Gegnerinnen. Einer der Gründe für den Widerstand liegt darin, dass dem Ort Franzheim dasselbe Schicksal droht wie der Kapelle. Für den Bau des Flughafens müssen sie beseitigt werden.
Der Flughafen sollte die Infrastruktur verbessern, Jobs schaffen und der Region einen wirtschaftlichen Aufschwung bringen. Heute ist er tatsächlich einer der wichtigsten Arbeitgeber im Landkreis. Doch mit den Schäden für Mensch und Umwelt und die Zerstörung eines Dorfes für den Bau sind viele Menschen unzufrieden. Dabei gibt das Grundgesetz genau für solche Situationen dem Staat das Recht zu enteignen. In Artikel 14 Absatz 3 wird klargemacht, dass Bürger und Bürgerinnen enteignet werden können, wenn diese Enteignung dem Wohl der Allgemeinheit dient. Das ist bei derartigen Infrastrukturprojekten sicherlich der Fall. In jedem Fall steht nach einer Enteignung aber eine Entschädigung an, auch das garantiert das Grundgesetz.
Enteignet wurde in Franzheim schlussendlich niemand. Schlussendlich verkauften die Einwohner und Einwohnerinnen ihre Häuser freiwillig und fanden eine neue Heimat im Landkreis. Und auch die Antoniuskapelle wird nicht zerstört. Stattdessen wird sie versetzt und findet sich heute auf dem Pfarrgelände der katholischen St. Franziskus Kirche in Neufahrn.
Die Geschichte der Gebäude auf dem Flughafen erinnert uns heute daran, dass das Grundgesetz uns Rechte gibt, aber auch Pflichten auferlegt. Einerseits dürfen Deutsche bei solchen Großprojekten mitsprechen und auch gegen ihre Umsetzung protestieren. Die Antoniuskapelle stellt dabei eine kreative Möglichkeit des Protestes dar. Gleichzeitig erinnert Franzheim aber auch daran, dass unser persönliches Eigentum nicht dem Allgemeinwohl im Weg stehen darf. Im Zweifelsfall müssen die Bürger und Bürgerinnen darauf verzichten und sich entschädigen lassen.