Ausarbeitung: Die erste protestantische Gemeinde im Freisinger Rathaussaal
- GG. Art. 4 Abs. 1
- Glaubensfreiheit
- Reformation
Freising ist eine Domstadt. Der Dom ist von weitem sichtbar und liegt auf dem Domberg über der Innenstadt. Daneben existieren in Freising aber auch ganz selbstverständlich andere Kirchen und religiöse Gebäude in der Stadt. Das ist in Deutschland auch normal: Schließlich herrscht hier Glaubensfreiheit.
Dieses Recht ist aber jünger, als man annehmen könnte. 1517 begann die Reformation mit dem Anschlag der 95 Thesen durch Martin Luther. Der Protestantismus verbreitete sich durch Europa, doch in Freising war zu dieser Zeit ein Hochstift. Die Stadt war ein unabhängiger Teil des Heiligen Römischen Reiches und die Macht lag beim katholischen Fürstbischof. Zu diesem Hochstift gehörten unter anderem auch Langenbach und Eching. Der Protestantismus wurde hier noch Jahrhunderte lang unterdrückt und Religionen außer dem Katholizismus durften nicht ausgelebt werden. Erst als Freising zu Bayern gehörte änderte sich das. 1803 begann die Glaubensfreiheit, die Protestanten in Freising mussten aber noch bis 1849 warten, bis erstmals ein protestantischer Gottesdienst abgehalten wurde. Eine Kirche gab es für die Gemeinde noch nicht, weshalb der Rathaussaal genutzt wurde.
Die Glaubensfreiheit blieb. Doch die konfessionelle Spaltung blieb in ganz Deutschland ein Problem. Im 19. und 20. Jahrhundert kam es zu politischen Auseinandersetzungen zwischen beiden Lagern. Oft gründeten sich eigene Vereine, Schulen und sogar Parteien für Katholiken und Protestanten. Und doch zeigte die Glaubensfreiheit bald Wirkungen: Seit 1864 steht die Christi-Himmelsfahrt-Kirche in Freising in der Nähe des Bahnhofs. Freising, aber auch ganz Deutschland sind vielfältige Orte an denen Menschen aller Glaubensrichtungen und auch ohne Glauben zusammenleben. Um das friedliche Miteinander zu sichern ist die Glaubensfreiheit heute noch genau so wichtig, wie sie es 1849 war.