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Ausarbeitung: Die Wärmestube in Freising

  • GG. Art. 1 Abs. 1
  • Soziale Arbeit

Aus unterschiedlichsten Gründen geraten auch in Deutschland immer wieder Menschen in Not und finden keinen Ort, an den sie sich wenden können. Tausende Menschen in Deutschland sind obdachlos und leiden vor allem im Winter. Wärmestuben bieten diesen Menschen seit über 100 Jahren in Deutschland eine Anlaufstelle, seit 1987 auch in Freising.

 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist der wahrscheinlich berühmteste und wichtigste Satz des Grundgesetzes. Gleichzeitig ist es aber auch ein Satz, der wenig konkret ist. Die Umsetzung ist daher sehr vielfältig. In der Wärmestube wird Menschen Zugang zu Essen, Trinken, Duschen und Möglichkeit zum Waschen von Wäsche gegeben, die ansonsten keine Möglichkeit hierzu hätten. Zudem wird den Betroffenen bei der langfristigen Lösung ihrer Probleme, beim Umgang mit den Behörden und bei anderen Problemen geholfen. Dabei richtet sich das Angebot an alle, die es brauchen, ohne Rücksicht auf Religion und Herkunft. Denn beim Zugang zu menschenwürdigen Bedingungen diskriminiert das Grundgesetz nicht.

 

Der Zugang zu solchen menschenwürdigen Bedingungen ist dabei kein Luxus, oder auch nur optional. Wohnungslose Menschen sind oft Krankheiten und Kälte ausgesetzt. Jeden Winter erfrieren auch heute noch in Deutschland Menschen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes ist noch nicht für alle Menschen die Realität, sondern ein Auftrag, an dessen Umsetzung noch weitergearbeitet wird.