Vorlesen

Ausarbeitung: Flüchtlinge aus der DDR in Neufahrn

  • GG. Art. 8 Abs. 1

Proteste und Demonstrationen gehören zum öffentlichen Leben in einer Demokratie dazu. Bürger und Bürgerinnen in Deutschland machen von diesem Recht immer wieder Gebrauch. Die Proteste gegen das Potsdamer Geheimtreffen und für den Klimaschutz sind die größten Proteste der letzten Jahrzehnte. Millionen Menschen versammelten sich, um für ihre politischen Ziele einzustehen. 

 

Klar ist allerdings auch, dass dieses Recht nicht überall gegeben war. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) enthielt ihren Bürgern und Bürgerinnen dieses Recht für Jahrzehnte vor. Zwar kennt auch die Verfassung Ostdeutschlands die Versammlungsfreiheit und garantiert sie ihren Bürgern auf dem Papier. In der Realität sieht die Sache allerdings anders aus: Gegen die Politik der Regierung zu demonstrieren war in der Realität unmöglich und wurde bestraft. Andersherum war die Teilnahme an staatlich organisierten Demonstrationen mit hohem gesellschaftlichem Druck verbunden und wurde beinahe verpflichtend.

Die Bundesrepublik Deutschland bemühte sich in Verhandlungen mit der DDR darum, Bürger und Bürgerinnen, die aus solchen Gründen im Gefängnis sitzen, freizukaufen und in den Westen zu bringen. Auf diese Art kamen ehemalige politische Häftlinge in den 80ern auch nach Neufahrn bei Freising. Sie wurden in der DDR verhaftet, da sie an einer Demonstration gegen die Ablehnung von Ausreiseanträgen teilnehmen wollten. 

Dieses Vorgehen war keine Ausnahme. In den ersten Jahren der DDR war die Situation noch drastischer: 1953 wurden Demonstrationen mit Waffengewalt niedergeschlagen. Die Situation eskalierte zu einem ausgewachsenen Volksaufstand. Etwa 50 bis 70 Menschen verlieren ihr Leben. 2,8 Millionen Bürger und Bürgerinnen der DDR verlassen bis zum Bau der Berliner Mauer ihre Heimat Richtung Westen.

 

Artikel 8 des Grundgesetzes schreibt das Recht, sich zu Protesten zu versammeln, fest. Die DDR selbst geht an Protesten zugrunde: 1989 werden die Versammlungen zu groß; es ist nicht mehr möglich, alle Beteiligten zu verhaften. Die Bewegung, die von diesen Protesten ausgeht, führt schlussendlich zum Ende der DDR. Seit 1990 gilt das Grundgesetz auch in der ehemaligen DDR und damit ist auch das Recht sich frei zu versammeln gegeben.