Ausarbeitung: Vom Leben der Flüchtlinge in Freising, Moosburg und Hallbergmoos und anderen Orten
- Flucht und Vertreibung
- Nachkriegszeit
- Art. 16a
Beinahe 12 Millionen Flüchtlinge kamen nach 1945 nach Deutschland. 3364 davon nach Freising, über 2000 nach Moosburg, 486 nach Hallbergmoos und noch viele mehr in andere Gemeinden des Landkreises. Sie stammten aus Mittel- und Osteuropa und lebten oft seit Jahrhunderten in ihren Heimatländern; Deutschland war ihnen oft fremd. Trotzdem sprachen sie auch nach dieser Zeit oft noch deutsch und wurden von den Nationalsozialisten als „Volksgenossen“ und „Volksgenossinnen“ betrachtet; als Teile des deutschen Volkes, die rechtmäßig Teil von Deutschland sein sollten. Einige von ihnen leisteten Widerstand gegen die nationalsozialistische Besetzung ihrer Heimat, viele andere aber arbeiteten mit ihnen zusammen und unterstützten die deutschen Truppen.
Nach dem Ende des Krieges endete die Gewalt östlich von Deutschland nicht. Die Deutschen wurden verfolgt und vertrieben. Viele von ihnen überlebten die Strapazen nicht.
Das Freising, in das die Vertriebenen kamen, war zerstört und hatte unter den Folgen des Krieges zu leiden. Wohnraum, Nahrung und Waren gab es zu wenig und die Vertriebenen wurden oft als Belastung wahrgenommen. Sie wurden in öffentlichen Gebäuden untergebracht, die oft vollkommen überfüllt, kaum geheizt und nur durch Decken in ‚Räume‘ unterteilt. Zudem sahen sie sich der Diskriminierung durch die Einheimischen ausgesetzt: Viele hetzten gegen die Neuankömmlinge, hatten Angst davor, dass diese ihnen Wohnraum und Nahrung wegnehmen würden und forderten das Problem teils mit Gewalt zu lösen.
Doch engagierten sich auch Viele darum, die Flüchtlinge zu integrieren. Heimatvertriebene arbeiten mit beim Wiederaufbau der Orte im Landkreis, bringen sich in der jungen Demokratie ein und finden neue Arbeit während des Wirtschaftswunders. Mit dem Erfolg der BRD und dem Erfolg des Landkreis Freisings bauen sich auch die Vorurteile ab.
Noch bevor das Grundgesetz erlassen wurde, war Deutschland mit diesen Flüchtlingen konfrontiert. Und auch danach flohen immer noch zahlreiche Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR. Vor allem diese beide Erfahrungen führen dazu, dass das Grundgesetz politisch verfolgten Menschen Asyl garantiert. Die Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen leben heute ganz selbstverständlich in den Städten und Orten, in denen sie vor 80 Jahre ankamen. Sie haben hier eine neue Heimat gefunden. Flucht, Vertreibung und Asyl sind keine neuen Phänomene, sondern seit Beginn der Bundesrepublik Teil ihrer Geschichte.