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Oktober: Staatsaufbau

Grundgesetz Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Inhalte & Angebote

Bereits ausgearbeitete Texte

Königsstein – Freisinger Verfassungsdenkmal

Ein Denkmal für die erste bayerische Verfassung.

Ausarbeitung: Der Königsstein in Freising

Orte & Denkmäler

Kompetenzzentrum für Demokratie und Menschenwürde

Mit seiner Bildungsarbeit will das KDM Menschen befähigen, sich gegen Menschenfeindlichkeit und für die demokratische Gesellschaft und ihre Pluralität einzusetzen.

https://www.kdm-bayern.de/unser-angebot


Königsstein – Freisinger Verfassungsdenkmal

Ein Denkmal für die erste bayerische Verfassung.

Ausarbeitung: Der Königsstein in Freising

 


 

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Kompetenzzentrum Demokratie und Menschenwürde (KDM)

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