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April: Versammlungsfreiheit

Grundgesetz Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Inhalte & Angebote

Bereits ausgearbeitete Texte

Flüchtlinge aus der DDR in Neufahrn

Ausarbeitung: Flüchtlinge aus der DDR in Neufahrn

Orte & Denkmäler

Raum der Begegnung Freising

Im Haus der Vereine findet sich ein Verein, der ein besonders Angebot macht: zwei Räume für Gruppen und Aktionen anzubieten.

https://www.raumderbegegnung-freising.de/de/willkommen

 


 

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Ansprechpersonen

Landratsamt Freising

https://www.kreis-freising.de/

Tel.: 08161 600 0

 


 

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