Vorlesen

Zurück zur Monatsübersicht

Februar: Vereinsgründung

Grundgesetz Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87 a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Inhalte & Angebote

Bereits ausgearbeitete Texte

Olympia 1972 in Freising

Ausarbeitung: Olympia 1972 in Freising

Orte & Denkmäler

Raum der Begegnung Freising

Im Haus der Vereine findet sich ein Verein, der ein besonders Angebot macht: zwei Räume für Gruppen und Aktionen anzubieten.

https://www.raumderbegegnung-freising.de/de/willkommen

 


 

Zu allen Orten

Ansprechpersonen

Moosburger Mosaik

https://moosburgermosaik.wordpress.com 

Ramona Rümelin, E-Mail: zusammen@moosburger-mosaik.de

 


Treffpunkt Ehrenamt

https://www.freising.de/leben-wohnen/treffpunkt-ehrenamt 

Johanna Sticksel, Tel.: 08161/54-45252, E-Mail: treffpunkt-ehrenamt@freising.de 

 


Landratsamt Freising

https://www.kreis-freising.de/

Tel.: 08161 600 0

 


 

Zu allen Ansprechpersonen